Allgemeine Verkaufsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Perso-nen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 31O Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedin-gungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich, schriftlich der Geltung zu-stimmen.
1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch - zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2 Überlassene Unterlagen
2.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.
2.2 Dies gilt auch für alle Unterlagen, die wir in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt haben. Sollte das Geschäft nicht zustande kommen, behalten wir uns vor, die überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzufordern.
2.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gegenüber Dritten gilt auch über das Ende der Angebots- bzw. Auftragsphase hinaus und ebenso für alle Kopien, auch in elektronischer Form, die der Kunde von den Unterlagen angefertigt hat.
3 Preise und Zahlung
3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließ-lich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger gesetzlicher Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in unseren Rechnungen genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer, schriftlicher Vereinbarung zulässig.
3.3 Gemäß Regelung § 288 Abs. 5 BGB kann der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Mahn-pauschale in Höhe von EUR 40.00 verlangen.
4 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrechte / Abtretungsverbot
4.1 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis gel-tend macht.
4.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegen-anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.3 Zur Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.
5 Lieferzeit
5.1 Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Obliegenheiten und Verpflichtungen des Kunden voraus.
5.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehr-aufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vor-stehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die-ser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6 Gefahrübergang bei Versendung
6.1 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtli-cher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten ge-gen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und lnspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kos-ten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
7.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einzie-hung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge-stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge-hörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegen-ständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermi-schung in der Weise erfolgt, daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Al-leineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Ab-tretung schon jetzt an.
7.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% über-steigt.
8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
8.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschulde-ten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.2 Mängelansprüche verjähren 2 Jahre nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Ge-setz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rück-griffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gel-ten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
8.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich frist-gerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnut-zung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Ein-flüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung ent-spricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.7 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinba-rungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt fer-ner Absatz 6 entsprechend.
9 Datenschutz
9.1 Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden von uns unter Beachtung der Vorschriften zum Datenschutz erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Pflichtinformationen gemäß Art 13 DSGVO sind in unserer aktuellen Datenschutzin-formation veröffentlicht. Die aktuelle Datenschutzinformation ist dem Vertrag beigefügt. Sie ist zusätzlich auf unserer Homepage veröffentlicht unter www.stagetec.com/impressum-datenschutz
9.2 Werden uns im Zusammenhang mit einem Vertragsschluß vom Kunden auch personenbezoge-nen Daten Dritter benannt, so ist der Kunde verpflichtet, diesen unsere beigefügten Daten-schutzinformationen weiterzugeben, es sei denn auch für den Kunden bestünde keine Pflicht zur Information gemäß Art 13 DSGVO gegenüber diesen Personen.
10 Sonstiges
10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
10.3 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers zuständige Gericht vereinbart.
10.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
STAGETEC Sales and Services GmbH & Co. KG - 01.2022